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geschrieben von: sandro am Donnerstag, 13. Dezember 2007, 09:40 Uhr
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Hanf in Deutschland Anlässlich der Verweigerung der Kostenübernahme für Medikamente mit dem aus der Cannabis-Pflanze gewonnenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) durch die AOK Brandenburg plädiert die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm für Gesetzesänderungen im Betäubungsmittelrecht. Behm reagierte konkret auf den in den PNN beschriebenen Fall des Krebspatienten Bert von Heydebreck. Dieser hat vom Potsdamer Arzt Knud Gastmeier das Cannabis-Medikament Dronabinol zur Behandlung einer lebensgefährlichen tumorbedingten Appetitlosigkeit (Anorexie/Kachexie) verschrieben bekommen.

Die AOK verweigert dem Patienten aber die Übernahme der Kosten von etwa 250 Euro im Monat. Behm teilt mit, sie habe sich schriftlich mit der Bitte an die AOK Brandenburg gewandt, die Kostenübernahme wohlwollend zu prüfen. Behm: „Grundsätzlich halte ich es für richtig, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. Die medizinische Verwendung von Cannabis muss erleichtert werden. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat dazu einen Antrag im Deutschen Bundestag gestellt.“

Derzeit besitzt kein Cannabismedikament eine arzneimittelrechtliche Zulassung in Deutschland. Sowohl die Behandlung mit Dronabinol als auch die mit anderen Produkten auf Basis von Cannabis wird daher in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Dazu die Bundestagsabgeordnete: „Für viele Patienten, die zudem krankheitsbedingt häufig über kein oder nur geringes Erwerbseinkommen verfügen, bleibt Dronabinol daher unerschwinglich, während sich Patienten mit hohem Einkommen in Deutschland problemlos ein Privatrezept zur Behandlung mit Dronabinol leisten können.“ Die Frage der adäquaten Behandlung mit Cannabisprodukten sei in Deutschland daher heute auch eine soziale Frage.

AOK-Sprecher Jörg Trinogga erklärte gestern, dem Wunsch von Cornelia Behm nach einer „wohlwollenden Prüfung“ des genannten Falles könne nicht entsprochen werden. Für eine Kostenübernahme von Dronabinol fehlten schlicht die gesetzlichen Grundlagen. Trinogga verwies auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. März 2007, wonach Dronabinol keine Kassenleistung darstelle, da eine arzneimittelrechtlichen Zulassung nicht existiere. Dazu AOK-Sprecher Trinogga: „Man wird politisch etwas ändern müssen.“ Eine Gesetzesänderung, wie von Bündnis90/Die Grünen gewollt, sei sinnvoll. gb


Quelle: pnn.de


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